Reservierung
Die Reservierung der Tagungsstätte erfolgt auf schriftlichen Antrag des jeweiligen Veranstalters.
Bitte benutzen Sie für Buchungsanfragen unseren Reservierungsantrag, den Sie per Mail an die Tagungsstätte senden. Das reguläre Reservierungsverfahren findet jedes Jahr von Januar bis Anfang März für das darauf folgende Jahr statt. Hierzu gibt es jährlich eine Info im OHB.
Die Tagungsstätte Schloss Ringberg kann nur von den Max-Planck-Instituten gebucht werden.
Aus dem Antrag soll die Thematik der Arbeitstagung, die erwartete Anzahl von Teilnehmern, deren entsendende Organisation, sowie der gewünschte Tagungszeitraum mit möglichen Alternativen hervorgehen. Reservierungsanträge sind über die Instituts- oder Abteilungsleitung direkt an die Tagungsstätte zu richten.
Anträge außerhalb des Reservierungsverfahrens
Eine Anfrage außerhalb des Reservierungsverfahrens ist immer möglich - eventuelle Freiräume werden hier stetig aktualisiert.
Reservierungsbestätigung
Reservierungszusagen haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich von der Tagungsstätte Schloss Ringberg bestätigt wurden (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Förderung
Soll eine Mitfinanzierung der Veranstaltung durch die Ernst-Rudolf-Schloeßmann Stiftung beantragt werden, so muss eine entsprechende Begründung für die Erfüllung der Förderkriterien (Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bzw. Förderung der internationalen wissenschaftlichen Begegnung) dem Antrag beigefügt werden. Im Fall einer Mitfinanzierungszusage werden 40 % der Aufenthaltskosten für MPG-Mitarbeiter von der Stiftung getragen; die restlichen 60% stellt die Tagungsstätte dem Veranstalter in Rechnung.